Für das Studium:
- Voraussetzung für die Aufnahme des weiterbildenden Masterstudiengangs ist ein einschlägiger berufsqualifizierender Studienabschluss mit wirtschaftswissenschaftlicher oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (hiervon mindestens 12 Leistungspunkte auf dem Gebiet „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre“) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) an einer inländischen oder ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
- Ferner ist eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Die Tätigkeit muss nach dem ersten Hochschulabschluss und vor Beginn des Masterstudiengangs geleistet werden.
- Wird ein berufsqualifizierender Studienabschluss eines dualen Studiengangs mit wirtschaftswissenschaftlicher oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (ECTS) an einer inländischen oder ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule nachgewiesen, so kann die nach Absatz 1 Satz 2 erforderliche Berufserfahrung bereits nach Abschluss der Berufsausbildung anerkannt werden.
- Erforderlich ist weiterhin ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Für die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 36 StBerG geregelt. Bewerber*innen müssen ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei einer Regelstudienzeit von vier Jahren müssen die Bewerber*innen im Anschluss zwei Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sein. Bei einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren ist eine praktische Tätigkeit von drei Jahren nachzuweisen.
Zuständige Stelle für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist in Nordrhein-Westfalen die Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe.
Weitere Informationen zur Steuerberaterprüfung und zum Anmeldeverfahren: www.steuerberaterpruefung-nrw.de
Anmeldeschluss ist jährlich der 30. April.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Anmeldung zu diesem Studiengang, ob Sie neben der Zugangsvoraussetzung der Hochschule für dieses Master-Studium auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung zum vorgesehenen Termin erfüllen.
Die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung hat durch den Studierenden selbstständig zu erfolgen und wird nicht von der HSD vorgenommen.