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Zugangsvoraussetzungen

Alle Zugangsvoraussetzungen auf einen Blick

Für das Studium:

  1. Voraussetzung für die Aufnahme des weiterbildenden Masterstudiengangs ist ein einschlägiger berufsqualifizierender Studienabschluss mit wirtschaftswissenschaftlicher oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (hiervon mindestens 12 Leistungspunkte auf dem Gebiet „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre“) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) an einer inländischen oder ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
  2. Ferner ist eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Die Tätigkeit muss nach dem ersten Hochschulabschluss und vor Beginn des Masterstudiengangs geleistet werden.
  3. Wird ein berufsqualifizierender Studienabschluss eines dualen Studiengangs mit wirtschaftswissenschaftlicher oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (ECTS) an einer inländischen oder ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule nachgewiesen, so kann die nach Absatz 1 Satz 2 erforderliche Berufserfahrung bereits nach Abschluss der Berufsausbildung anerkannt werden.
  4. Erforderlich ist weiterhin ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Für die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 36 StBerG geregelt. Bewerber*innen müssen ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei einer Regelstudienzeit von vier Jahren müssen die Bewerber*innen im Anschluss zwei Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sein. Bei einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren ist eine praktische Tätigkeit von drei Jahren nachzuweisen.

Zuständige Stelle für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist in Nordrhein-Westfalen die Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe.

Weitere Informationen zur Steuerberaterprüfung und zum Anmeldeverfahren: www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Anmeldeschluss ist jährlich der 30. April.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Anmeldung zu diesem Studiengang, ob Sie neben der Zugangsvoraussetzung der Hochschule für dieses Master-Studium auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung zum vorgesehenen Termin erfüllen.

Die Anmeldung zur Steuerberaterprüfung hat durch den Studierenden selbstständig zu erfolgen und wird nicht von der HSD vorgenommen.

Bewerbungsverfahren

Ihre vollständige Bewerbung beinhaltet:

  • Bewerbungsformular (Beachten Sie bitte, dass Sie das Dokument (rechte Maustaste-Link speichern unter…) erst auf Ihr Speichermedium ablegen und dann mit einem PDF-Viewer öffnen)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
  • Zeugnis der ersten akademischen Ausbildung (z.B. Bachelorzeugnis)
  • Bewerbung mit vorläufiger Note: Sie können sich auch dann bewerben, wenn Sie noch keinen Studienabschluss zum Bewerbungsfristende nachweisen können (Nachreichen Bachelorurkunde). Neben dem Leistungsspiegel mit vorläufiger Note bedarf es in diesem Fall allerdings zusätzlich des Nachweises, dass Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht für das Fehlen des Studienabschlusses zum Ende der Bewerbungsfrist verantwortlich sind. Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrer Hochschule/Universität ausfüllen und reichen Sie eine Notenübersicht (mit Durchschnittsnote) vom Prüfungsamt ein .
  • Beleg der mindestens einjährigen Berufserfahrung (Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder durch ein Arbeitszeugnis - jeweils mit Nennung der Tätigkeit, einer kurzen Tätigkeitsbeschreibung und dem Wochenumfang in Zeitstunden); dieser Beleg entfällt, falls ein duales Studium mit Ablegen der Steuerfachangestelltenprüfung absolviert wurde.
  • ggf. weitere Zeugnisse (z.B. Berufsausbildung)

Das unterschriebene und anschließend eingescannte Bewerbungsformular mit allen Anlagen senden Sie bitte innerhalb der Frist per E-Mail an bewerbung.taxation@hs-duesseldorf.de.

Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht, die Studiengangskoordinatorin Kerstin Schwarz per E-Mail oder auch telefonisch zu kontaktieren:

Telefon 0211- 4351 8025

E-Mail weiterbildung@hs-duesseldorf.de

Kosten

Das Studienentgelt für das fünfsemestrige Studium beträgt insgesamt 13.350,- €. Es wird monatlich in Höhe von 445,- € für 30 Monate fällig.

Über den genannten Gesamtpreis hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Die Gebühren für die Teilnahme am Teilzeitvorbereitungskurs der Steuerberater Akademie des Steuerberaterverbands Düsseldorf sind im Studienentgelt bereits enthalten.

Ihr Nutzen

  • Bessere Karrierechancen
  • Renommierter Masterabschluss: Master of Arts
  • Höheres Einstiegsgehalt nach abgeschlossenem Studium
  • Anspruchsvolle Wissenschaftliche Weiterbildung
  • Praxisnahe Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen parallel zum Beruf in Kooperation mit der SteuerberaterAkademie des Steuerverbandes Düsseldorf
  • Flexibles Studienmodell, berufsbegleitend

Fördermöglichkeiten

Für die Teilnahme an weiterbildenden Veranstaltungen der Hochschule Düsseldorf können Sie finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Broschüre für Förderung in der Weiterbildung gibt Ihnen Aufschluss über Ihre verschiedenen Alternativen. (Fördermoeglichkeiten)

Beratung und Kontakt

Sie haben Fragen rund ums Studium und möchten sich beraten lassen?

Prof. Dr. Dirk Grathwohl

Prof. Dr. Dirk Grathwohl

Studiengangleiter

Kerstin Schwarz

Kerstin Schwarz

Koordinatorin Studiengang Master Taxation, Institut für wissenschaftliche Weiterbildung